Aktuell

11.11.2011

Sollte das Transplantationsgesetz geändert werden?

Das deutsche Transplantationsgesetz von 1997 regelt Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden. Dabei gilt die „erweiterte Zustimmungslösung“, nach der der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten vorrangig ist. Falls der nicht bekannt ist, entscheiden die Angehörigen im Sinne des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Häufig wird diese Regelung für den Mangel an Organspenden verantwortlich gemacht.
Ich bin für die "Widerspruchsregelung" nach der jeder zunächst als Organspender gilt solange er nicht ausdrücklich widerspricht
Ich bin für Steinmeiers "Entscheidungslösung" nach der jeder seine Entscheidung zur Organspende noch zu Lebzeiten erklären muss
Ich bin für die geltende "Zustimmungsregelung" nach der jeder der Organe spenden will dies freiwillig und aktiv bekunden muss
Ich kann mich für keine der Varianten entscheiden

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